Spende

Vielen Dank, dass Sie über die Möglichkeit nachdenken, unserem Verein eine Spende zukommen zu lassen. Ihre Spende hilft uns dabei, unsere Aktivitäten zu finanzieren. Auf dieser Seite finden Sie einige Hinweise über die Spendenmöglichkeit. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder im Vorfeld Ihrer Spende Kontakt zu uns aufnehmen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bankverbindung für Ihre Spende

Interaktion – Verein für interkulturelle Initiativen e.V.
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE75 3806 0186 7113 3270 19
BIC: GENODED1BRS

Verwendung Ihrer Spende

Wir verwenden Ihre Spende für unsere gemeinnützige Arbeit, der „Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“. Sie können Ihre Spende gerne für eine bestimmte Aktivität von Interaktion e.V. vorsehen und dies uns auch mit Ihrer Überweisung mitteilen. Sie erleichtern jedoch unsere Arbeit, wenn Sie Ihre Spende an keine bestimmte Aktivität binden. So können wir Ihre Spende genau da einsetzen, wo wir zur Unterstützung unserer Arbeit noch Mittel benötigen. Geben Sie daher als Verwendungszweck Ihrer Spende am besten ganz allgemein „Spende“ an.

Gemeinnützigkeit: Ihre Spende von der Steuer absetzen

Gemäß unserer Satzung verfolgen wir den Zweck, der „Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“, der nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO unter die gemeinnützigen Zwecke fällt. Freiwillige Spenden an uns sowie Mitgliedsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung steuermindernd geltend machen. Wir sind berechtigt, Ihnen eine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) für Ihre Steuerunterlagen auszustellen.

Höhe der Absetzbarkeit

Der Abzug ist wahlweise begrenzt entweder auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte/des Einkommens/des Gewinns oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze (z.B. aus gewerblicher, freiberuflicher oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit) und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Die Zuwendungen sind im Rahmen dieser Höchstsätze im Kalenderjahr des Abflusses (der Zahlung) abziehbar. Zuwendungen, die diese Höchstsätze überschreiten oder die im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind im Rahmen der Höchstsätze in den folgenden Jahren abziehbar.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Sie finden den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Interaktion e.V. hier zum Download.

Spendenquittung

Bei Spenden ab 200 Euro oder wenn Sie bei Spenden bis 200 Euro eine Spendenquittung („Bestätigung über Geldzuwendungen“) wünschen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Sie können uns auch die Kontaktaufnahme ermöglichen, indem Sie bei der Überweisung im Feld für den Verwendungszweck Ihre E-Mail-Adresse, sowie Ihre Postleitzahl, Straße und Hausnummer eingeben. Sie erhalten von uns dann selbstverständlich zeitnah eine entsprechende Bestätigung für Ihre Steuerunterlagen.